Soforthilfe im Trauerfall

Tel. 02335 - 72305
und 7968

Patientenverfügung

Patientenverfügung

Wir beantworten in unserem Bestattungsinstitut gerne Ihre grundsätzlichen Fragen, wenn Sie darüber nachgedacht haben, eine Patientenverfügung zu formulieren. Wir als Bestattungsinstitut sind jedoch nicht befugt, Rechtsberatungen auszusprechen. Wir können Ihnen aber diesbezüglich Adressen von Experten vermitteln. 

Was ist eine Patientenverfügung? Dabei halten Sie schriftlich fest, wie Sie im extremen Krankheitsfall behandelt werden möchten. Es handelt sich um die schwierige Entscheidung der Einstellung oder Weiterführung von medizinischen Methoden der künstlichen Lebenserhaltung. Bei gesundem Bewusstsein können Sie so entscheiden, dass gemäß Ihrem Willen gehandelt wird und Ihre Angehörigen damit nicht belastet sind. Ihre Verfügung erfordert keine notarielle Beglaubigung. 

Falls Sie sich umfassend informieren möchten, bietet das Bundesministerium der Justiz eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren.

www.bmjv.de

Die Deutsche Bischofskonferenz hingegen bietet mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema.

www.dbk.de